Muss der Arbeitgeber die Beschäftigten über Videoüberwachung informieren?

Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist ein oft diskutiertes Thema hierzulande. Immer mehr Arbeitgeber installieren in Büros, Lager und Laden Überwachungskameras. Damit wollen sie einem Diebstahl vorbeugen oder auch nur um die Arbeitnehmer zu kontrollieren. Dadurch wird die Frage laut, darf der Arbeitgeber die Arbeitnehmer kontrollieren und ist das überhaupt rechtlich zulässig.

Videoüberwachung am Arbeitsplatz – darf der Arbeitgeber das?

Die Überwachung von Arbeitnehmern mit Videokameras ist per Gesetz nicht immer erlaubt. Bevor Arbeitgeber eine Kamera anbringen, müssen zuvor alle anderen Möglichkeiten versucht worden sein, das Problem zu beheben. Wichtig ist dabei, dass der Betriebsrat informiert wird, denn er hat ein Mitbestimmungsrecht. Arbeitgeber dürfen keine heimliche Überwachung vornehmen. Beschäftigte müssen informiert werden, wo und wie per Video überwacht wird. Außerdem müssen Arbeitgeber den Grund für eine Kameraüberwachung am Arbeitsplatz angeben. So muss ein rechtlich festgelegter Anlass vorliegen, wie etwa Wertsachen vor Diebstahl zu bewahren. Auch der Kassenbereich kann dann unter eine Videoüberwachung fallen.

Keine Erlaubnis einer Videoüberwachung

Eine Videoüberwachung in Sozialräumen und in ganz persönlichen Bereichen ist eine Kameraüberwachung total untersagt. Solche Überwachungen fallen in die Intimsphäre der Angestellten und können diese verletzen. Das trifft auf Toiletten, Umkleidekabinen oder auch Pausenräumen zu.

Wann ist eine heimliche Überwachung erlaubt?

Eine heimliche Videoüberwachung ist aus einem wichtigen Grund und für eine bestimmte Zeit erlaubt. Diese darf in Räumen stattfinden, zu denen die Öffentlichkeit keinen Zugang hat. Zu nennen wäre da beispielsweise ein Lager. Wichtig ist dabei, wurde der Zweck der Überwachung erfüllt, müssen die Daten die gewonnen wurden, vernichtet werden.

Multichannel Vertrieb - das sollte man beachten:  Büroplanung: Die Generation Z am Arbeitsplatz

Die Betriebsvereinbarung zur Kameraüberwachung

Damit eine Videoüberwachung gestartet werden kann, muss eine Betriebsvereinbarug vorliegen. Das ist ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. In so einer Betriebsvereinbarung ist genau aufgeführt, welche Kamera genutzt werden darf, weshalb die Montage erfolgt und wer von der Überwachung betroffen ist. Wenn sich ein Unternehmen entschließt ein externes Unternehmen zu beauftragen, so muss der Datenschutz und die zugehörigen Bestimmungen auch eingehalten werden.

Kann eine Videoüberwachung strafbar sein?

Wenn ein Arbeitgeber aus Neugier seine Mitarbeiter überwacht und zwar ohne dessen Einverständnis so kann das schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. In Deutschland ist das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers sehr geschätzt. Darum strafen viele Gerichte Unternehmen ab. wenn es zu einer illegalen Überwachung kommt.

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